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Einiges über die Grundlagen der Juristerei
Da ich mich momentan
auf der Zielgeraden meines Jurastudiums befinde, kann ich jedenfalls gegenwärtig
kaum über zu viel Langeweile im Alltag klagen... Die Diskrepanz zwischen dem,
was man weiß, und dem, was man wissen sollte, ist schon beträchtlich. Oder
vielleicht ist es auch so, daß es sich dabei um die Diskrepanz zwischen dem, was
man glaubt zu wissen, und dem was man glaubt, wissen zu müssen, handelt. Über das Dasein als
Jurist läßt es sich zweifellos trefflich streiten. Schon zu Beginn meines
Studiums, das ich - man mag es kaum für möglich halten - aufgenommen habe, weil
es mich wirklich interessiert und ich noch immer einen gewissen
Gerechtigkeits-Idealismus habe, habe ich feststellen müssen, daß unsere
Berufsgruppe beim gemeinen Volke nicht über alle Maßen beliebt ist. Gleichermaßen muß ich zugeben, daß ich ebenfalls sehr schnell gelernt habe, daß Recht und Gerechtigkeit tatsächlich zwei Paar Stiefel zu sein scheinen. Und auch der wohl älteste Juristengrundsatz, daß jeder vor dem Gesetz und seinem Richter gleich zu behandeln ist, erscheint bei manchen Praxisentscheidungen tatsächlich so, daß der ein oder andere halt doch etwas gleicher ist... Ehe ich mich hier aber im Geschwafel vergesse, möchte ich diese Seite dafür nutzen, um sowohl für mich selbst zur Wiederholung als auch für Drittleser als Hilfe einige grundlegende Prüfungsschemata zu veröffentlichen, auf die der (in der Ausbildung befindliche, gutachtenerstellende) Student und Referendar immer wieder zurückgreifen muß. Diese untergliedere ich nach Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht. Prüfungsreihenfolgen: |